Gut zu wissen

WAS IST EIN KIEFERORTHOPÄDE?

Kieferorthopädische Behandlungen werden von Zahnärzten mit verwirrend ähnlich klingender, aber sehr unterschiedlicher Ausbildung angeboten. Für Sie als Patient ist es wichtig zu wissen, was sich hinter den verschiedenen Titeln verbirgt:

  • Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (Kieferorthopäde)
  • Master of Science (M.Sc.) Kieferorthopädie
  • Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie

Ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt, der eine mindestens dreijährige Fachzahnarztweiterbildung absolviert hat. Diese erfolgt hauptberuflich und in Vollzeit. Während dieser Zeit beschäftigt man sich ausschließlich mit dem Fachgebiet der Kieferorthopädie. Die Fachzahnarztausbildung kann nur in einer Universitätsklinik und wenigen dafür zertifizierten Praxen erfolgen. Am Ende der Weiterbildung muss eine Facharztprüfung abgelegt werden. Nur wer diese intensive Weiterbildung genossen und abgeschlossen hat, darf sich Fachzahnarzt für Kieferorthopädie nennen.

WANN SOLLTE ICH MIT MEINEM KIND ZUM KIEFERORTHOPÄDEN GEHEN?

Eine erste Untersuchung ist etwa ab dem 4. Lebensjahr sinnvoll.
Folgendes ist zu beachten:

  1. Früh erkennen und zum individuell richtigen Zeitpunkt behandeln: schiefe Zähne und Kiefer sollten möglichst früh erkannt und eventuell früh behandelt werden.
  2. Richtiger Zeitpunkt: Um nichts zu verpassen, empfehlen wir eine erste Untersuchung etwa ab dem 4. Lebensjahr. Das Wachstum spielt eine sehr wichtige Rolle für die Wahl des richtigen Therapiezeitpunkts. Unter- und Oberkiefer wachsen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, wobei das Oberkieferwachstum bereits mit ca. 9 Jahren abgeschlossen ist. Manche Fehlstellungen lassen sich folglich im Grundschulalter besonders unkompliziert und schonend behandeln. Auch bei sehr ausgeprägten Abweichungen ist ein frühes Handeln im Rahmen einer kieferorthopädischen Frühbehandlung sinnvoll. In vielen anderen Fällen ist ein abwartendes Verhalten und eine Behandlung im Alter von 10 bis 12 Jahren der bessere Weg.
  3. Neben erblichen Ursachen können falsche Angewohnheiten (Habits) schwerwiegende kieferorthopädische Fehlstellungen verursachen. Solche Angewohnheiten sind beispielsweise Daumenlutschen, Lippen- und Schnullersaugen oder ein falsches Schluckmuster. Ein Kieferorthopäde erkennt diese Angewohnheiten und unterstützt Ihr Kind bei der Abgewöhnung. Je länger ein Habit Bestand hat, desto schwerwiegender sind die Folgen und desto schwieriger ist die Abgewöhnung. Deshalb ist es hier wichtig das Problem möglichst früh zu erkennen.

Als Fachpraxis für Kieferorthopädie in Weiden sind wir in der Lage Sie direkt beim ersten Termin Sie darüber aufzuklären, ob bei Ihrem Kind akuter Handlungsbedarf besteht oder nicht.

KIEFERORTHOPÄDIE FÜR ERWACHSENE: GIBT ES EINE ALTERSGRENZE?

Für ein gesundes und strahlendes Lächeln mit geraden Zähnen ist es nie zu spät. Ihre Zähne können völlig unabhängig von Ihrem Alter bewegt werden. Wichtig ist dabei, dass das Zahnfleisch und der Zahnhalteapparat entzündungsfrei sind und dass die Zähne ausreichend im Knochen stehen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so steht einer kieferorthopädischen Behandlung nichts im Wege. Wir sind in unserer kieferorthopädischen Fachpraxis in Weiden auf die Behandlung mit unsichtbaren Zahnspangen spezialisiert. So können wir Ihnen Behandlungsmöglichkeiten anbieten, die Sie im Alltag kaum einschränken. Gerne beraten wir Sie persönlich, um für Sie die ideale Zahnspange und das passende Behandlungskonzept zu finden.

BETEILIGT SICH DIE GESETZLICHE KRANKENKASSE AN DEN KOSTEN DER KIEFERORTHOPÄDIE (KIG)?

Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen
Schon lange wird nicht mehr alles von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Hier ist uns absolute Transparenz wichtig. Über die „Kieferorthopädischen Indikationsgruppe“ (KIG) werden Kinder und Jugendliche nach dem Grad (Maßzahl) der Ausprägung der Fehlentwicklung des Kiefers/Zähne eingeteilt. Seit 2003 werden nur noch Zahnfehlstellungen von gesetzlichen Krankenkassen übernommen, die in die Rubrik „Schwere Gesichtsmissbildungen“ (KIG 5) oder KIG 3 und 4 fallen.
Die Zahl der Wirtschaftlichkeit hat nichts mit der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung der Fehlstellung zu tun. Diese Maßzahl sagt nicht, ob bei geringeren Fehlstellungen gesundheitliche Probleme auftreten oder ob gravierende Fehlbisse gut kompensiert sind und nicht unbedingt Handlungsbedarf besteht. Gerne beraten wir Sie hierzu nach einer ersten Untersuchung und im persönlichen Gespräch.

Nach einer ersten ausführlichen Untersuchung hat jeder Kieferorthopäde die Pflicht ihr Kind zu einer der KIG-Gruppen (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) zuzuordnen. An den Kosten bei der Zuordnung zur KIG-Gruppe 1 und 2 wird sich, per Gesetz, die gesetzliche Krankenkasse nicht beteiligen. Darüber muss eine Mitteilung an die Krankenkasse und die kassenzahnärztliche Vereinigung gemacht werden. Auf diese Gesetzesregelung haben wir keinen Einfluss, aber es steht Ihnen frei, die von uns festgestellte Indikationsgruppe von einem unabhängigen Gutachter der Krankenkasse überprüfen zu lassen. Hier unterstützen wir Sie gerne mit einem Beispieltext. Bei Rückfragen steht unser Team gern zur Verfügung.

KÖNNEN ZAHN- UND KIEFERFEHLSTELLUNGEN SCHULD AN RÜCKENLEIDEN ODER ÄHNLICHEM SEIN?

Viele, auch junge Patienten, leiden unter Kopf- und Nackenschmerzen, muskulären Verspannungen, Schwindel oder Tinnitus, ebenso können eingeschränkte Mundöffnung oder Reib- und Knackgeräusche auftauchen, nächtliches Knirschen und Pressen können den Schlaf mindern. In solchen Fällen sprechen wir von einer Funktionsstörung, einer Cranimandibulären Dysfunktion (CMD). Wir sind speziell ausgebildet Fehlstellungen des Kiefergelenks zu erkennen und Sie entsprechend zu behandeln. Um Ihnen eine bestmögliche Rundumversorgung und Funktionswiederherstellung zu garantieren, arbeiten wir eng interdisziplinär mit Experten aus der Physiotherapie, sowie Osteopathie und angrenzenden Disziplinen zusammen.

WARUM IST DIE MITARBEIT UND MOTIVATION SO WICHTIG?

Die gute und aktive Mitarbeit sichert den Erfolg der kieferorthopädischen Therapie und entscheidet maßgeblich mit über die Dauer der Behandlung. Denn nur so kann die Kiefer- und Zahnfehlstellung, wie anfänglich besprochen und geplant, korrigiert werden. Besonders bei einer Korrektur mit einer losen Zahnspange ist das gewissenhafte Tragen und Einstellen der kieferorthopädischen Apparatur sowie das Befolgen der Anweisungen des Kieferorthopäden und des Personals sehr wichtig. Je nach Tragedisziplin und Tragedauer können mit einer losen Zahnspange bereits nach wenigen Wochen die ersten Ergebnisse festgestellt werden.

SIND WÄHREND DER KIEFERORTHOPÄDISCHEN BEHANDLUNG BESUCHE BEI EIGENEM ZAHNARZT NOTWENDIG?

Ja, denn eine kieferorthopädische Behandlung ist völlig unabhängig von den regelmäßigen Kontrollterminen bei Ihrem Hauszahnarzt. Ihr Hauszahnarzt ist Ihr Ansprechpartner für die Prophylaxe und allgemeinzahnärztlichen Fragestellungen, während der Kieferorthopäde auf die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen spezialisiert ist.

MÜSSEN FÜR DEN START EINER KIEFERORTHOPÄDISCHEN BEHANDLUNG ALLE BLEIBENDEN ZÄHNE DA SEIN?

Nein, denn kieferorthopädische Behandlung kann in jedem Alter notwendig sein und deshalb kann ein Beginn vor dem vollständigen Zahnwechsel begonnen werden. Bitte verlassen Sie sich hier auf unsere Erfahrung und unser Fachwissen, wir beraten Sie gerne dazu.